Berechnung von Lärmschutz an Straßen


Je nach Emissionsart (Lärmart) werden nach dem Bundes-Immissionschutzgesetz (BlmSchG) und den nachgeordneten einschlägigen Verordnungen Berechungen für Objekte durchgeführt.

 

Hierzu gehören:

16. BlmSchV – Verkehrslärmschutzverordnung

Schall03 – Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen

RLS-90 – Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen

VLärmSchR 97 – Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes

24. BlmSchV – Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung

DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau

Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)

Voruntersuchungen im Zusammenhang mit gepl. Schutzmaßnahmen/ Entschädigungsverfahren gehören ebenso zu unseren Aufgaben wie die kompl. Bemessung und Planung von vollständigen Schallschutzmaßnahmen.

 

 

Zurück