Berechnung von Lärmschutz an Straßen
Je nach Emissionsart (Lärmart) werden nach dem Bundes-Immissionschutzgesetz (BlmSchG) und den nachgeordneten einschlägigen Verordnungen Berechungen für Objekte durchgeführt.
Hierzu gehören:
16. BlmSchV – Verkehrslärmschutzverordnung
Schall03 – Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen
RLS-90 – Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen
VLärmSchR 97 – Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes
24. BlmSchV – Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung
DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau
Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)
Voruntersuchungen im Zusammenhang mit gepl. Schutzmaßnahmen/ Entschädigungsverfahren gehören ebenso zu unseren Aufgaben wie die kompl. Bemessung und Planung von vollständigen Schallschutzmaßnahmen.